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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Spendenrechtlich sehe ich hier kein Problem, weil > ja auch die Spende eines Gutschein steuerlich > abzugsfähig ist. Sie dürfen also eine > Spendenbescheinigung ausstellen. > Es handelt sich eben um einen "Schenkung unter > Auflage". Solange der Spender daraus keinen > Vorteil zieht, sehe ich keine Probleme beim > Spendenabzug. Ich vermute aber, dass die Bank hier > Vorteile hat, weil das Modell sonst so keinen Sinn > macht. Ich sehe aber nicht, dass hier der Verein > das Problem hat, sondern die Bank. > Wenn Sie mit dem Gutschein allerdings nichts > anfangen können und ihn weiterverkaufen oder die > damit erworbenen Waren weiterverkaufen, fällt das > in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb.
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