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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1.) Dürfen wir den Tierschützern vor Ort die > Kosten für die Behandlungskosten bzw Futterkosten > erstatten? Die Rechnungen wurden immer auf die > Namen der Tierschützer ausgestellt und auch > bereits von diesen bezahlt. Die Tierarztrechnungen > weisen auch die Namen der versorgten Tiere aus. > > # Da geht in jedem Fall, wenn klargestellt ist, > dass die Tiere im Auftrag des Vereins betreut > werden. Das sollte vertraglich geregelt sein(auch > die Kostenübernahme). > > 2.) Wir könnten zumindest die Tierarztrechnungen > auch direkt begleichen – Überweisung auf das > lokale Konto des Tierarztes. Diese hat jetzt > jedoch lediglich eine Kostenaufstellung per Mail > gesendet und möchte das Geld überwiesen haben. > Danach würde er uns einen Beleg senden. Ist solch > eine Buchung für uns zulässig? > > # Das versteht ich nicht ganz: Warum schreibt der > Tierarzt nicht einfach gleich eine Rechnung? > Grundsätzlich geht das aber. Sie müssen die Kosten > halt nachweisen und dazu eine entsprechende > Rechnung haben.
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