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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke! > > Aber in welchen Fällen ergibt sich denn überhaupt > die Notwendigkeit einer ordentlichen Rechnung > (d.h. mit Rechnungsnummer, USt-Ausweis bzw. > Verweis auf Kleinunternehmerregelung etc.), wenn > stets auch eine einfache Quittung reicht? > > Oder ist die Argumentationslinie hier die, dass > wir als Verein lediglich (unseren Mitgliedern > sowie dem Finanzamt) rechenschaftspflichtig > darüber sind, dass die Mittel satzungsgemäß > verausgabt werden und das belegen wir auch mit > einfachen Quittungen - und ob das aus Sicht des > Rechnungsstellers bzw. Quittungsempfängers > steuerlich korrekt ist, hat uns nicht zu > interessieren?
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