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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > unser Verein möchte für ein Konzert einen Künstler > engagieren, der uns sagt, da er monatlich zu wenig > verdient, dürfe er keine Rechnung schreiben. Das > klingt für mich sehr merkwürdig - eine Rechnung > für eine selbständige Leistung schreiben darf doch > jeder, oder? > > # Ganz richtig. Das hört sich so an, als wollte > jemand Schwarzeinnahmen. > Oft herrscht aber einfach nur elementare > Unkenntnis. Bewährt hat sich dann Folgendes: > Bitten Sie um eine "Quittung". Dass das steuerlich > das Gleiche ist, wissen viele nicht und sind dazu > eher bereit. > > Falls da wirklich etwas dran sein sollte: Welchem > Vergehen macht sich der Vorstand schuldig, wenn er > sich hier darauf einlässt, den Künstler ohne > Rechnung zu bezahlen? > > # Dann fehlt ein Nachweis über die > Mittelverwendung. Das gefährdet die > Gemeinnützigkeit. > > Wie kann er dafür haftbar gemacht werden? > > # Wenn es zu einem Schaden kommt, etwa beim Entzug > der Gemeinnützigkeit, könnte der Vorstand haftbar > gemacht werden.
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