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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > interpretiere ich das so, dass wir als Verein > (EÜR) per Gesetz nicht gezwungen/aufgefordert > sind, Anlagegüter >150 EUR und <800 EUR > detailliert aufzulisten ? > Es ist eher eine Empfehlung dies zu tun (kann....) > ? > > # Ja, weil die gesetzlichen Vorgaben ja nur im > Fall der Steuerpflicht gelten. Das wäre also auf > steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftbetriebe > beschränkt. > Im Übrigen muss der Verein nur einen ausreichenden > Mittelverwendungsnachweis machen. Dafür gibt es > aber keine verbindlichen Vorgaben.
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