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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wine schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Regelmäßig wird man nur Analagegüter im Wert > von > > über 150 Euro erfassen. > > Das ist die steuerliche Vorgabe, die man auch > im > > außersteuerlichen Bereich anwenden kann. > > Guten Morgen Herr Pfeffer, > interpretiere ich das so, dass wir als Verein > (EÜR) per Gesetz nicht gezwungen/aufgefordert > sind, Anlagegüter >150 EUR und <800 EUR > detailliert aufzulisten ? > Es ist eher eine Empfehlung dies zu tun (kann....) > ?
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