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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Regelmäßig wird man nur Analagegüter im Wert von > über 150 Euro erfassen. > Das ist die steuerliche Vorgabe, die man auch im > außersteuerlichen Bereich anwenden kann.
www.vereinsknowhow.de
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