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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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nikebe schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > ich habe folgenden Fall: Im Vordruck auf den > Seiten des Finanzministeriums kann ich entweder > die Spendenbescheinigung unter Bezug auf den > Freistellungsbescheid oder den > Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. erstellen. > > Nun liegt mir ein Freistellungsbescheid aus Mai 18 > für Vereinszweck A für den letzten > Veranlagungszeitraum vor. Kurz danach gab es eine > Satzungsänderung und damit einhergehend einen > Feststellungsbescheid aus Sep 18 für Vereinszweck > A und B. > > Da ich in der Spendenbescheinigung nur entweder > Bezug auf den Freistellungsbescheid oder den > Feststellungsbescheid nehmen kann, würde ich jetzt > den Feststellungsbescheid aus Sep 18 aufführen, da > er beide Vereinszwecke enthält. Ist das so > korrekt? > > Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
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