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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn Sie im Übrigen umsatzsteuerpflichtig sind, > gilt das auch für die Rechnung an den Caterer. > Im einfachsten Fall wird nur eine Rechnung für die > Überlassung des Bewirtschaftungsrechts an den > Caterer gestellt. Er tätig seinen Einkauf auf > eigene Rechnung. Demnach gibt es für Sie keine > abzugsfähigen Kosten.
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