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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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JHShalle schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > bei größeren Veranstaltungen holen wir uns einen > Dienstleister für unseren Gastrobereich, da wir > das alleine nicht stemmen können. > Mit diesem ist eine Umsatzbeteiligung nach > Rechnungslegung vereinbart. > Normalerweise buchen wir Gastroeinnahmen auf das > Konto 8032 mit 19% USt.. > Wie verbucht man denn die Rechnungslegung an den > Dienstleister? Dies geht ja dann nicht direkt als > Gastroeinnahmen durch und es muss Vorsteuer > gezogen werden. > > Vielen Dank für die Antwort
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