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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich empfehle ja nicht, die Rücklagen nach dem > DATEV-Verfahren zu buchen, weil das unsäglich > kompliziert ist. > Die Umbuchung zwischen den Bankonten ist ohne > Bedeutung, weil für die Rücklagenbildung nicht > erforderlich. > Gebucht wird dann 3965 (Einstellungen in freie > Rücklagen gem. § 62 > Abs. 1 Nr. 3 AO( an 1070 (Freie Rücklage gem. § 62 > Abs. 1 Nr. 3 AO). > Das hat dann aber Folgen für die GuV bzw. EÜR und > muss dort dann wieder neutralisiert werden: > > Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr > - Entnahmen aus dem Vereinskapital > - Entnahmen aus den Rücklagen > + Einstellungen in das Vereinskapital > + Einstellungen in die Rücklagen
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