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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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der REV schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebes Forum, > bei meinem Fall handelt es sich darum, dass der > private Besitzers eines Baudenkmal im Privatbesitz > durch einen gemeinnützigen Verein bezuschusst > wurde, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. > Satzungsgemäß ist Denkmalschutz gegeben und sogar > dieses Baudenkmal (neben einem anderen > vereinseigenen Denkmal) explizit als Satzungszweck > der Erhaltung genannt. Nun gibt es eine > Rückforderung des Zuschusses vom Verein, gestützt > auf eine mündliche Aussage des Finanzamtes, dass > der Besitzer als Einzelperson nicht förderwürdig > wäre. Sonst müsste der Verein > gemeinnützigkeitsrechtliche Konsequenzen fürchten. > Ob ein Bescheid gem. §60a vorliegt, wird gerade > geprüft. > > Meine Frage: bei den vielen, vielen > Denkmalstiftungen und -vereinen enthält die > Satzung den Hinweis auf §52 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 AO > (Förderung Denkmalschutz und -pflege). Als > Fördervoraussetzung gilt doch aber nicht der > Ausschluss von Privatbesitzern, oder? Diese > Stiftungen fördern doch vielfach Denkmale in > Privateigentum. Wie umgehen diese denn dann die > o.g. Schwierigkeiten? > > Das Empfinden des Gemeinnützigkeitsrechts, dass > keine Einzelperson begünstigt werden dürfe > kollidiert zwar zunächst mit dem Denkmalschutz, da > aber Denkmalsbesitzer eine hohe Verpflichtung > haben, diese dem Gemeinwohl zu erhalten, müsste > dies doch der "rote Faden" der Gesetzgebung sein, > dass eine Bezuschussung von denkmalerhaltenden > Maßnahmen (ggf. mit Bescheid der Behörde > nachgewiesen) dem Steuerrecht genügt, da auf > diesem Wege auch die Allgemeinheit auf ..... > Gebiet gefördert wird. (vgl. §52 Abs. 1 S. 1 AO) > > Kann mir jemand dazu weiterführende Hinweise > geben? Im Netz finde ich dazu bislang leider nicht > viel. > Nach meiner Einschätzung müsste es doch so sein, > dass die Denkmalpflegemaßnahmen behördlich > genehmigt bzw. nachgewiesen werden und glaubhaft > gemacht/nachgewiesen wird, dass die Förderung der > Denkmalpflege selbstlos und nicht im > Eigeninteresse des Eigentümers geschieht. > > Oder sehe ich den Wald vor Bäumen nicht? > > Kommt jemand an folgende Verfügungen? > OFD Köln v. 23.2.1984, DStR 1984, 304. > OFD Hannover v. 2.9.1991, DStR 1991, 1350 > > Vielen Dank und lieben Gruß in die Runde > der REV
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