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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Also auch AfA und Hypothekenzinsen? > > # Hier gilt nichts anderes, wenn eine direkte > Zuordnung nicht möglich ist. > > > Und ist es richtig, dass auf den Bereich > Vermögensverwaltung hier kein Anteil anfällt? > Insbesondere bei den Zinsen? > Dazu muss ich sagen, dass sich bei uns die > Einnahmen aus der Vermögensverwaltung auf > Centbeträge beschränken (Habenzinsen). > > # Da sähe ich keinen Bezug zu den genannten > Kosten. > > > > 1d) Die AfA und die Kreditzinsen im > Zusammenhang > > mit dem Kauf und der Sanierung des Vereinsheims > > wird auch nach obigem Schlüssel aufgeteilt? > > > > #s.o. > > Das "s.o." war für mich nicht klar zuordenbar - > betraf das die Antwort auf 1b) oder 1c). > Deshalb nochmals die obigen Fragen. > > # 1a - also die Kostenaufteilung grundsätzlich > > > Nachdem wir inzwischen keine Eintrittsgelder mehr > erheben und auch sonst keine U-steuerpflichtigen > Einnahmen im Zweckbetrieb haben, bedeutet das in > Konsequenz, dass der Zweckbetrieb umsatzsteuerlich > komplett außen vor bleibt?! > > # Ja. ohne Umsätze keine Umsatzsteuer.
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