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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
gh1948ev schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. > > Wie erwartet ergeben sich daraus aber nun weitere > Fragen: > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > 1a) Gemeinkosten, die nicht eindeutig einem > > Bereich zuordenbar sind, werden nach obigem > > Schlüssel (10/50/40%) verteilt gebucht? > >... > > # Grundsätzlich alle Kosten, die nicht > eindeutig > > zugeordnet werden können. > > Also auch AfA und Hypothekenzinsen? > > Und ist es richtig, dass auf den Bereich > Vermögensverwaltung hier kein Anteil anfällt? > Insbesondere bei den Zinsen? > Dazu muss ich sagen, dass sich bei uns die > Einnahmen aus der Vermögensverwaltung auf > Centbeträge beschränken (Habenzinsen). > > > 1d) Die AfA und die Kreditzinsen im > Zusammenhang > > mit dem Kauf und der Sanierung des Vereinsheims > > wird auch nach obigem Schlüssel aufgeteilt? > > > > #s.o. > > Das "s.o." war für mich nicht klar zuordenbar - > betraf das die Antwort auf 1b) oder 1c). > Deshalb nochmals die obigen Fragen. > > > 2) Umsatzsteuerliche Behandlung Zweckbetrieb > > > > 2a) Vorsteuerabzug > > Vorsteuerabzug kann ausnahmslos für alle mit > > Umsatzsteuer beaufschlagten Aufwendungen > > erfolgen? > > > > # Nein, nur wenn die Aufwendungen für > > steuerpflichtige Umsätze genutzt werden. > > Eine Schätzung bei er Aufteilung ist zulässig, > > wenn es nicht anders geht. > > Nachdem wir inzwischen keine Eintrittsgelder mehr > erheben und auch sonst keine U-steuerpflichtigen > Einnahmen im Zweckbetrieb haben, bedeutet das in > Konsequenz, dass der Zweckbetrieb umsatzsteuerlich > komplett außen vor bleibt?!
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