Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich gehe davon aus, dass die Vorsteuer nur > anteilig abgezogen werden kann, weil die Kleidung > nicht ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze > verwendet wird. > Die Überlassung an Mitglieder ist m.E. kein > Zweckbetrieb, deswegen gilt der Regelsteuersatz
www.vereinsknowhow.de
.