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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir beabschtigen ein E-Klavier für ca. 1.500,00 > Brutto zu kaufen. Wir erstellen eine EÜR und sind > nicht KöSt- und GewSt-pflichtig.Es ergeben sich > folgende Fragen: > 1. Muss die Anschaffung über eine Nutzngsdauer > (wir würden 5 Jahre ansetzen) verteilt werden und > somit nur die Abschreibung in der EÜR erfasst? > 2. Das Klavier kommt in den Chorproben als auch > bei der Vorbereitung bzw. Aufführung von > Chorkonzerten zum Einsatz. Können wir die > Abschreibungen unter Zweckbetriebe erfassen? > 3. Können wir damit auch die Vorsteuer geltend > machen (wir leigen über 17.500,00 Euro Umsatz)? > Schon mal Danke für die Antworten.
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