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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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gh1948ev schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich habe zum 1. Januar dieses Jahres die Kasse und > Buchführung eines Sportkegelvereins übernommen. > Ich zweifle die Ordnungsmäßigkeit der bisherigen > Buchführung nicht an, möchte aber dennoch einige > Fragen klären und gfls. nötige Korrekturen in der > zukünftigen Buchführung vornehmen. > > Ausgangssituation: > > Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. > Vor ca. 12 Jahren haben wir die Vereinsgaststätte > mit den Kegelbahnen käuflich erworben und > grundsaniert. Dies geschah unter anderem mit > Krediten des BLSV und unserer Hausbank. > Die Vereinsgaststätte mit den Kegelbahnen wird als > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb für > Freizeitkegler und Geburtstags-/Jubiläumsfeiern > betrieben. > Daneben erfolgt aber auch eine erhebliche Nutzung > der Räumlichkeiten für den Zweckbetrieb, also > Verbanswettkämpfe, Training etc. > Umsatzsteuerveranlagung erfolgt. Die Umsätze > übersteigen die Kleinunternehmerregelung. > > Auf Basis von Flächen- und Nutzungszuordnungen > wurden folgende Anteile zu den Tätigkeitsfeldern > vorgenommen: > Ideeller Bereich: 10 % > Zweckbetrieb: 50 % > Wirtsch. Geschäftsbetrieb: 40 % > > Diese Aufteilung möchte ich hier erst mal nicht in > Frage stellen. Allenfalls, ob Veränderungen der > Nutzungsintensität im Laufe der Jahre hier in der > laufenden Buchhaltung andere Ansätze > rechtfertigen. > > Nun aber zu meinen konkreten Fragen: > > 1) Aufteilung von Kosten Ideell / Zweckbetrieb / > Geschäftsbetrieb > > 1a) Gemeinkosten, die nicht eindeutig einem > Bereich zuordenbar sind, werden nach obigem > Schlüssel (10/50/40%) verteilt gebucht? > > 1b) Das betrifft Verbrauchsgebühren (Strom, Gas > etc.), Telefon, Abfallbeseitigung, > Erhaltungsaufwendungen, Instandhaltung / > Instandsetzung? > > 1c) Gilt diese Aufteilung auch, wenn eine Ausgabe > eindeutig nichts mit einem der drei Bereiche zu > tun hat? > Beispiel: Instandhaltung der Kegelbahnen, die ja > nur im Zweckbetrieb und Geschäftsbetrieb genutzt > werden. > > 1d) Die AfA und die Kreditzinsen im Zusammenhang > mit dem Kauf und der Sanierung des Vereinsheims > wird auch nach obigem Schlüssel aufgeteilt? > > 1e) Direkt auf die jeweiligen Bereiche gebucht > werden Einnahmen und Ausgaben, die eindeutig > zugeordnet werden können? > Z.B. Wareneinkauf auf Geschäftsbetrieb, > Sportkleidung / -geräte auf Zweckbetrieb. > > > 2) Umsatzsteuerliche Behandlung Zweckbetrieb > > 2a) Vorsteuerabzug > Vorsteuerabzug kann ausnahmslos für alle mit > Umsatzsteuer beaufschlagten Aufwendungen > erfolgen? > > 2b) Umsatzsteuer > Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt mit einem > Satz von 7% auf (recht spärlich) eingenommene > Start- und Eintrittsgelder? > Weitere Einnahmen gibt es kaum. > > 2c) Im Zweckbetrieb gibt es praktisch nie einen > Überschuss. Er wird mit Überschüssen aus dem > Ideellen Bereich und dem mit Geschäftsbetrieb > subventioniert. > Kann hier nicht eine mangelnde > Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden mit der > Folge, dass hier die Vor-/Umsatzsteuerliche > Behandlung beanstandet wird? > > > Vielen Dank im Voraus, für die Mühe, meine Fragen > zu beantworten!
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