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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich spricht nichts gegen digitale > Zuwendungbestätigungen. Es gelten die gleichen > Anforderungen wie für alle digitalen Belege. > Weil keine persönliche Unterschrift möglich ist, > ist das aber eine maschinell erstellte > Zuwendungsbestätigung. Das Verfahren muss also ans > Finanzamt gemeldet werden und es gelten die hier > verlangten Sicherungsauflagen.
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