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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
paulc schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo und vielen Dank ür die Stellungnahme. > > Ich möchte meine Fragen an einem andern Beispiel > belegen. > > Ein gemeinnütziger Golf Club baut ein aufwendiges > Clubhaus mit hoher anteiliger Fläche für > Gastronomie. Die Gastro Fläche wird verpachtet und > Abschreibungen und Zinsen ergeben einen > dauerhafter Verlust im vermögensverwaltenden > Bereich, der zwecks Erhaltung der Gemeinnützigkeit > nach laufender Rechtsprechung zzgl. MWSt in die > Vereinskasse zurückzuführen ist. > > Der Golf-Club ändert seine Satzung und > verpflichtet die Mitglieder, laufend eine Umlage > zu leisten für die Nutzung der Gastronomie; quasi > ein Extra Beitrag + MWST für den Betrieb eines > Restaurant-Clubs. Dies müsste per > Mitgliederbeschluss geschehen. Der > Mitgliederversammlung aber mangelt es an Kompetenz > (rechtlichem Dürfen), Mitglieder außerhalb des > Kerns der Satzung, hier die Förderung des > Golfsports, zu irgendetwas zu verpflichten. Ein > solcher Beschluss dürfe sich bei Anfechtung als > nichtig erweisen. > > Zu bedenken ist hier auch, der BGH hat in einem > Urteil den freien Zugang der Mitglieder zum Verein > festgeschrieben.
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