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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Arbeitnehmerüberlassung wäre > erlaubnispflichtig und hat auch keine erkennbaren > Vorteile. > Besser wird eine Dienstleistungevereinbarung > sein. > Die Einnahmen daraus fallen in den > steuerpflichtigen Bereich und sind > umsatzsteuerbar.
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