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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist Umsatzsteuer auszuweisen oder handelt es sich > um einen Vortrag belehrender Art ? > # Die Frage ist sicher nicht der Lehrinhalt, > sondern die Form. Es muss eine "Veranstaltung" > sein, d.h. der Verein muss den organisatorischen > Rahmen stellen, nicht nur den Referenten. > > Ändert sich etwas, wenn die Schüler den Vortrag > bezahlen ? > # Nein, entscheidend ist nur, dass für den Vortrag > bezahlt wird und nicht für Nebenleistungen. > > Ändert sich etwas, wenn der Vortrag sich an die > Lehrer wendet ? > # Nein, dann wäre es berufsbildend und das ist von > der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22a UStG auch > umfasst.
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