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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Marc schrieb: ------------------------------------------------------- > Welche Vorgabe genau? Woraus lässt sich das > entnehmen? Und das erst ab Vorliegen des > Feststellungsbescheides Spendenbescheinigungen > ausgestellt werden können ist grds. auch logisch, > da er ja in der Spendenbescheinigung angegeben > werden muss. Fraglich ist nur, ob bei einer von > Anfang an gemeinnützigkeitskonformen Satzung (wie > im o.g. Beispiel) NACH vorliegen des > Feststellungsbescheides nicht auch schon > Spendeneingange davor bestätigt werden können?
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