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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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solianer schrieb: ------------------------------------------------------- > ohne weitere Nachweise können bis zu 2.400 € an > Honorar im Jahr gezahlt werden.Voraussetzung: er > unterschreibt dem Verein, dass er diesen > Freibetrag nach § 3, 26 EStG nicht bei einer > anderen Organisation beantragt hat.
www.vereinsknowhow.de
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