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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Christine Ga-Li schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > der gemeinnützige Verein führt Bildungsmaßnahmen > durch. Die Bildungsmaßnahme ist nach § 4 Nr. 22 > UStG steuerbefreit. > Da die Kurse immer in Tagungshäusern stattfinden, > sind die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung > steuerpflichtig, bleiben jedoch unter 17.500 > Euro. > Rechnet man die Umsätze für die Kurse und die für > Unterkunft und Verpflegung zusammen, kommen wir > über 17.500 Euro. > > Ich habe gelesen, dass umsatzsteuerfreie > Dienstleistungen bei der Ermittlung der > Kleinunternehmer-Umsatzgrenze gar nicht erst > berücksichtig werden. > Ist das richtig? > > Danke und freundliche Grüße, > Christine Garve-Liebig
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