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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich darf der Vorstand solche Geschafte > abschließen. Wenn sie in seinen "gewöhnlichen > Geschäftskreis" fallen, auch ohne Zustimmung der > MV. > Die MV kann aber - wenn das Geschäft noch nicht > rechtswirksam ist - dem Vorstand anderweitige > Anweisungen erteilen.
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