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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das beträfe die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. > 21 UStG und gilt für Weiterbildungen, die auf > einen staatlichen anerkannten Abschluss > vorbereiten. Dazu muss eine Bescheinigung der > Kultusbehörde vorliegen. > Wenn Sie die nicht haben, ist die Sache klar: Ein > Steuerbefreiung ist nicht möglich.
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