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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Sebastian schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Umsatzsteuer muss wenn überhaupt der Referent > > abführen, nicht der Verein. > > Es gilt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 > Euro. > > Wird der nicht überschritten, fällt auch keine > > Lohn- oder Einkommensteuer an. > > Kann man denn den Übungsleiterfreibetrag auch bei > ausländischen Referenten anwenden?
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