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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Diese Nutzungsüberlassung fällt in den > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb. > Die nur stundenweise Überlassung ist eine sonstige > Leistung (keine steuerfreie Vermietung) und damit > zum Regelsteuersatz umsatzsteuerpflichtig.
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