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Steuern und Buchführung
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Es ist also nicht erlaubt (hätte mir auch klar > sein können), direkt den Saldo "Einnahmen abzgl. > Gebühren" als "Einnahmen" zu verbuchen? Wohl wegen > des Saldierungsverbots? > > #Ganz richtig. > > > 2. In welchen Geschäftsbereich kommen denn meine > Gebühren? Handelt es sich hierbei nicht > zwangsläufig um den Zweckbetrieb? > > # Sie werden dort zugeordnet, wo der Verkaufserlös > aus den Tickets verbucht wird.
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