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Steuern und Buchführung
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe hierzu nochmal zwei Rückfragen: > > 1. Es ist also nicht erlaubt (hätte mir auch klar > sein können), direkt den Saldo "Einnahmen abzgl. > Gebühren" als "Einnahmen" zu verbuchen? Wohl wegen > des Saldierungsverbots? > 2. In welchen Geschäftsbereich kommen denn meine > Gebühren? Handelt es sich hierbei nicht > zwangsläufig um den Zweckbetrieb? > > Gruß > LuHa
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