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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Vorsteuerabzug wäre ausgeschlossen, wenn die > entsprechenden Eingangsumsätze (Rechnungen an Sie) > nicht für steuerpflichtige Umsätze verwendet > werden, z.B. eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG > vorliegt.
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