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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > > Also muss die Vorsteuer immer ausgewiesen > werden, egal um welchen Bereich es sich handelt? > Also auch wenn es sich bei uns im > umsatzsteuerfreien Bereich bewegt? > > Nein, aber die Umsatzsteuer z.B. für > Verkaufsgebühren weist doch der Portalbetreiber > aus. Das gilt auch für die Umsatzsteuer bei Gutsc > hriften, die Sie dann abführen müssen. > > Die Abrechnung enthält also abzugsfähgige > Vorsteuer aus den Gebühren und > abführungspflichtige Umsatzsteuer aus dem > Tickektverkauf in Ihren Namen. Das muss getrennt > und nach Sätzen aufgelistet sein.
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