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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Sie machen da offensichtilch einen Denkfehler: Die > Gebühren weist ja der Portalbetreiber aus. Das > gilt auch für die Umsatzsteuer (für Sie > Vorsteuer). Ob und zu welchem Steuersatz, liegt in > der Zuständigkeit des Portalbetreibers . > > Die Gebühren müssen grundsätzlich auf Zweckbetieb > und steuerlichen wirtschaftlchen Geschäftsbetrieb > auftgeteilt werden. Wenn es geht, nach dem > Umsatzen aufgeteilt.
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