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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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horst23 schrieb: ------------------------------------------------------- > Seit dem Jahr 2011 besteht die gesetzliche Pflicht > zur elektronischen Übermittlung der > Körperschaftsteuererklärung. Dies setzt jedoch > voraus, dass die entsprechenden Formulare > rechtzeitig von der Finanzverwaltung zur Verfügung > gestellt werden. Da dies bedauerlicherweise für > das Jahr 2017 nicht der Fall gewesen ist, hat > Lothar Herrmann, Präsident der StBK Hessen, > gefordert, die Abgabe der Steuererklärung > übergangsweise in Papierform zuzulassen. Mit > Schreiben vom 13.04.2018 hat Oberfinanzpräsident > Jürgen Roßberg zugesagt, dass die > Körperschaftsteuererklärung 2017 bis zum > 31.08.2018 in Papierform abgegeben werden kann.
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