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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Stellplatzgebühren müssen in den > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb gebucht werden. Es handelt sich > insoweit um unechte Beiträge (Leistungsentgelte). > Der Sollstundenausgleich ist als Ersatzzahlung für > nicht geleistete Arbeitstunden ein echter > Mitgliedsbeitrag (ideeller Bereich) > > Kann ich dann dafür ohne Bedenken eine > Spendenquittung für den Koch/in ausstellen? > > # Der Verkauf ist ein steuerpflichtiger > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Deswegen kann > für die dort verwendeten Sachspenden keine > Spendenbescheinigung ausgestellt werden. > > Und wie müsste ich die Spendenquittung als > zweckgebundene Spendenquittung beschriften, da die > Renovierung unseres Schwimmbades ansteht und die > Mitglieder die Spenden gerne dafür in Zukunft > verbucht haben möchten ? > > # Das wird nicht eigens vermerkt. Auch diese > Spenden dienen dem allgemeinen Satzungszweck.
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