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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Sylvia Büchold schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer. > > 1.Unser Verein ( gemeinnütziger Sportverein) > besitzt ein Gelände, auf welchem es den > Mitgliedern erlaubt ist Wohnwägen abzustellen und > zu nutzen. Beim Landratsamt wird das Gelände als > Campingplatz geführt. > Laut unserer Satzung setzten sich die > Mitgliedsbeiträgen aus1) der Mitgliedsgebühren ,2) > aus der Stellplatzgebühr und 3) aus dem > Sollstundenausgleich zusammen. Der > Sollstundenausgleich kann durch, für den Verein > geleistete Arbeit, dementsprechend gemindert > werden. > Kann ich nun alle 3 Gebühren in den Ideelen > Bereich verbuchen ? Oder müssen die > Stellplatzgebühren in den Wirtschaftlichen Bereich > gebucht werden ? Was ist aber dann mit den > Einnahmen des Sollstundenausgleichs, welchen wir > dann im folge Jahr einziehen? Wo gehört der hin? > > 2. Es gibt immer wieder Mitglieder, welche sich > bereit erklären, für die Mitglieder > Essensveranstaltungen zu machen . z.B. Am 1. Mai > Steckerlfisch. Diese werden dann zum > Selbstkostenpreis abgeben und es wird ein > Spendentopf aufgestellt. Kann ich dann dafür ohne > Bedenken eine Spendenquittung für den Koch/in > ausstellen? Und wie müsste ich die Spendenquittung > als zweckgebundene Spendenquittung beschriften, da > die Renovierung unseres Schwimmbades ansteht und > die Mitglieder die Spenden gerne dafür in Zukunft > verbucht haben möchten ? > > Vielen Dank > Sylvia Büchold
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