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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Udo Gerk schrieb: ------------------------------------------------------- > Nochmal im praktischen Fall: > > AN bekommt vom Verein bis 30.04. 960 € > (4 x 240 €) > AN bekommt vom Arbeitgeber bis 30.04. 1.440 € > (über ÜL-Pauschale für Schulungen) > > Folglich wäre der Freibetrag (2400€) dann Ende > April aufgebraucht. > > Wenn ich jetzt sage, dass der Verein zuerst den > Vertrag gemacht hat, muss also der Arbeitgeber ihn > ab Mai auf Minijob-Basis abrechnen. (soweit > verstanden) > Allerdings ist doch der ÜL-Freibetrag schon > komplett aufgebraucht, sodass ich als Verein ihn > dann auch noch als Minijobber anmelden müsste, > oder? (er hätte dann also 2 Minijobs ?) > > Danke für die Mühe. (aber ich glaube jetzt haben > wir es gleich ;-) )
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