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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist nicht strittig. Das zuerst bestehende > Arbeitsverhältnis geht vor, d.h. die > Beitragspflichten liegen bei dem Arbeitgeber, der > als zweiter einen Vertrag schließt.
www.vereinsknowhow.de
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