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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Einen systematischen Abgleich gibt es nicht, weil > ja keine Meldepflichten bestehen. Wenn die > doppelte Nutzung des Freibetrags aufgedeckt wird, > muss der Verein aber nachzahlen (inkl. > Verzugszinsen und Säumniszuschläge). Wenn Vorsatz > vorliegt (was ja hier der Fall wäre), ist das > zudem Sozialversicherungsbetrug, also eine > Straftat.
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