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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn es sich um eine nichtselbstständige Tätigkeit > handelt, geht es leider nicht anders. Alles was > über den Freibetrag hinaus geht, ist lohnsteuer- > und sozialversicherungspflichtig. > Nur bei einer selbstständigen Tätigkeit wäre die > Vergütung für den Auftraggeber abgabenfrei. Ob > eine solche vorliegt wäre zu prüfen. > Die Meldung an die Bundesknappschaft > (Minijob-Zentrale) ist aber nicht allzu aufwendig, > zumal ein Dauerbeitragnachweis gemacht werden > kann, also keine monatlichen Meldungen erfolgen > müssen.
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