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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wegen des Saldierungsverbots ist eine Buchung mit > umgekehrtem Vorzeichen (d.h. eine Verrechnung mit > Kosten) nicht zulässig. > Die Zahlung der Krankenkasse muss auf ein > Erlöskonto gebucht werden.
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