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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Bewirtung liegt nur bei (künftigen) > Geschäftspartnern u.ä. vor. Das können > grundsätzlich auch Mitglieder sein, weil sich aus > der Mitgliedschaft ja keine entsprechendn > Verpflichtung zu solchen Tätigkeiten ergibt. > Sie dürfen aber nicht abhängig beschäftigt sein.
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