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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > - Erfolgt jetzt so eine pauschale Vergütung, sind > die Mitglieder trotzdem "beschäftigt" also muss > trotzdem GUV abgeführt werden, es geht schließlich > über die Mitgliedspflichten hinaus? > # Ehrenamtler sind nur in Sonderfällen > autoamatische über die BG unfallversichert. > > Oder müsste das dann über eine private > Gruppenunfallversicherung für den Verein geregelt > werden bzw. auf privates Risiko? > > # Am günstigsten ist eilne freiwillige > Versicherung über die Berufsgenossenschaft. > > > - Sehe ich das Richtig, das dann für jedes > Mitglied persönlich Liste geführt werden müsste? > Z.B. eine Art jahrliche 'Guthabenliste' mit bis zu > 256€ von denen solange Vergütungen und Zuwendungen > gestattet werden bis das Jahr durch oder der > Betrag erschöpft ist. > > # Wenn kein Arbeitsverhältnis besteht, wäre das > Mitglied selbst für die Versteuerung zuständig. > > Oder kann hiervon auch abgesehen werden, wenn es > glaubhaft unwahrscheinlich ist, dass dieser Betrag > ausgeschöpft wird? > > # Der Freibetrag muss nicht vom Verein geprüft > werden. In der Regel wird bei Vergütungen bis ca. > 50 Euro pro Monat kein Arbeitsverhältnis > vorliegen. Es gibt hier aber keine festen > Grenzen. > > - Wenn ein Mitglied noch andere sonstige Einkünfte > hat und diese dem Verein nicht mitteilt oder bis > Jahresende nicht mitteilen kann, ist das dann das > private Problem des Mitglieds oder kann der Verein > dafür zur Rechenschaft gezogen werden? > > # Ja, es muss dann die Einkünfte selbst > versteuern.
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