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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Elke schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, lieber Herr Pfeffer! Ich habe mich > da, glaube ich, unglücklich ausgedrückt. Mein > Problem ist folgendes: Wir erstellen seit Jahren > Einnahmenüberschussrechnungen. In diesen hat mein > Vorgänger bis 2011 alle Einstellungen in Rücklagen > als Aufwand und alle Rücklagenauflösungen als > Ertrag gebucht (und bei ihm hieß das alles auch > "Rückstellung", was ja einen völlig anderen > Charakter hätte und in der EÜR auch gar nicht > zulässig ist). Ich bin anders damit verfahren, > denn Rücklagen werden ja aus dem festgestellten > Ergebnis gebildet, und deswegen habe ich erst das > Jahresergebnis errechnet, davon die > Rücklagenzuführung abgezogen und den Rest als > binnen zwei Jahren zu verwendenden Überschuss > ausgewiesen. Aufgelöste Rücklagen habe ich diesem > Überschuss nicht hinzugerechnet, denn sie waren ja > zweckbezogen verwendet. Ich habe sie also "unter > dem Strich" aufgeführt, und in der gesondert > geführten Rücklagenübersicht habe ich gebildete > Rücklagen (jeweils Betriebsmittelrücklagen) hinzu- > oder abgerechnet. > > Nun will ich erstmals eine Eröffnungsbilanz > erstellen. Das Anlagenverzeichnis ist lückenlos > gepflegt, d.h. der Anlagenbestand steht fest; wir > haben verschiedene Bankkonten, und den Wert der > Forderungen weiß ich aus der Buchhaltung. Diesen > Forderungen stelle ich auf der Passivseite die > Position "Übergangsgewinn" gegenüber, weil sie ja > erstmals erfasst werden (wir sind eine > Volkshochschule und damit ertragsteuerbefreit; das > sollte also unproblematisch sein). Außerdem habe > ich auf der Passivseite die Rücklagen und den > Überschuss des Vorjahres als Ergebnisvortrag. > Verbindlichkeiten, die vorher nicht erfasst worden > wären, haben wir nicht. Und nun... geht die Bilanz > nicht auf. Und in die Lücke passt exakt der Wert > der aufgelösten Rücklagen. Das scheint mir auch > nicht unplausibel zu sein, denn wenn wir, wie vor > wenigen Jahren geschehen, ein Fahrzeug kaufen, für > dessen Anschaffung wir zuvor eine Rücklage > gebildet haben, und anschließend die Rücklage > auflösen, weil sie gegenstandslos geworden ist, > dann haben wir auf der Aktivseite keine > Veränderung (weil Aktivtausch PKW an Bank), aber > auf der Passivseite weniger Rücklagen, sondern - > was? Ich habe nun schon recht viel recherchiert > und bin dabei auf das "Nutzungsgebundene Kapital" > gestoßen, das ja ein geeigneter Gegenposten wäre. > Allerdings darf man ihn nach allem, was ich so > lese, in Höhe der historischen Anschaffungskosten > des Anlagevermögens bilden - was mache ich aber > mit den Rücklagen, deren Auflösung nicht mit der > Anschaffung von Anlagevermögen in Zusammenhang > stand? > > Ich hoffe, dass mein Problem jetzt klarer geworden > ist... ich dachte immer, ich könnte Buchführung > ´rauf und ´runter; ich hab´s sogar mal studiert > und jahrelang selbst unterrichtet, aber an dieser > Geschichte beiße ich mir gerade die Zähne aus. Für > einen Tipp wäre ich sehr dankbar! > > Beste Grüße!
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