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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Elke schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > ich weiß, dass das ein alter Beitrag ist - aber > ich habe dieses Problem auch und weiß nicht, wie > ich diesen Ergebnisvortrag aus aufgelösten > Rücklagen jemals wieder loswerde. Egal ob ich eine > EÜR erstelle oder - wie für 2018 vorgesehen - > erstmals eine Eröffnungsbilanz erstelle, weil wir > auf Bilanzierung wechseln wollen: Ich bekomme > meinen Saldenabgleich nur hin, wenn ich diese > Rücklagenauflösungen mitrechne... Die > angeschafften Gegenstände (vor allem ein vor > einigen Jahren gekauftes Fahrzeug, für das wir > eine Rücklage gebildet und dann beim Kauf > aufgelöst haben) sind so gut wie abgeschrieben, > die Rücklagenauflösung ist aber natürlich immer > noch da. Ich habe sie nicht den Erträgen > zugeschlagen, weil die Mittel mit dem Kauf des PKW > ja als zweckentsprechend verwendet gelten, sondern > gesondert ausgewiesen. Wie werde ich sie los? Hat > jemand eine Idee? Herzlichen Dank! Elke
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