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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Durchlaufender Posten bedeutet hier, dass das > Rechtsverhältnis, auf das sich die Zahlung > bezieht, zwischen Teilnehmer und Seminarhaus > besteht, nicht zwischen Verein und Seminarhaus. > Es muss also jeder Teilnehmer selbst dort buchen > (und auch stornieren). Das sollte sich > grundsätzlich so darstellen lassen. > > Zu den weiteren Fragen: > > 1. Dürfen wir unterschiedliche Kursgebühren für > Mitglieder und Nicht-Mitglieder festsetzen? So wie > beschrieben? > # Grundsätzlich ja. Wenn sich die Rabatte auf > satzungsbezogenen Tätigkeiten beziehen, sollte das > unschädlich sein. > > 2. Dürfen wir es einen "Rabatt für Mitglieder" > nennen oder wäre "Aufschlag für Nicht-Mitglieder" > angebracht? > > # Das bliebt sich völlig gleich. > > 3. Gilt die Regelung, dass die Summe von - hm - > Vergünstigungen an Mitglieder 40€ im Jahr und den > Mitgliedsbeitrag nicht überschreiten darf? > (Handelt es sich hier also an Zuwendungen an die > Mitglieder oder nicht, z.B. weil wir kein Geld aus > dem ideellen Bereich herausnehmen?) > > # Ich sehe hier keine Zuwendung im Sinn einer > solchen Annehmlichkeit. > > Es gibt dazu in der Literatur zwei Meinungen: > 1. Die Rabatte dürfen nicht höher sein als der > Mitgliedsbeitrag. > 2. Rabatte im Rahmen der steuerbegünstigten > Tätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich, weil > man die Leistungen ebensogut kostenfrei anbieten > könnte. > Zu Sicherheit würde ich das Finanzamt befragen.
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