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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Dance-Scottish schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > wir sind ein kleiner Tanzsportverein und > verwirklichen unseren Satzungszweck u.a. durch die > Veranstatung von Tanzkursen. Diese sind > üblicherweise mehrtägig und finden in einem > Seminarahaus statt, wo die Teilnehmer auch > übernachten können und verpflegt werden. Das tun > auch die allermeisten Kursteilnehmer auch, wer > nicht dort übernachten und essen will, zahlt eine > zusätzliche Tagungspauschle. > > Wir nehmen eine Kursgebühr für den Tanzkurs (für > Honorare und Übernachung/Verpflegung von > Tanzlehrer und Musiker), die Teilnehmer bezahlen > ihr Übernachtung und Verpflegung selber vor Ort > bar an das Seminarhaus. Bisher wird das so > gemacht, dass das Geld dort eingesammelt und > zusammen an das Seminarhaus gegeben wird. Es gibt > aber immer wieder Nachfragen von Teilnehmern, ob > man es nicht uns vorab überweisen, und wir es dann > gesammelt weiterüberweisen könnten - das sei > praktischer als diese Hantiererei mit Bargeld und > die Schlange beim Bezahlen. Ich kenne den Begriff > der "durchlaufenden Posten", bin aber nicht > sicher, ob das hier zutreffen würde, und wir das > Geld durch unsere Bücher durchführen können, ohne > das es bei uns zu Umsatz wird. > (Zwei Anmerkungen noch: 1. Wir sind vom Umsatz her > bisher Kleinunternehmer und wollen das bleiben. > 2.Das Seminarhaus selber möchte das Geld nicht > selber überwiesen bekommen, das es dann mit > Leuten, die stornieren, zu viel Hin- und > Herüberweise gebe.) > Dürfen wir das Übernachtungsgeld der Teilnehmer > "einsammeln", als durchlaufende Posten buchen und > an das Seminarhaus weiterüberweisen? > > Eine andere Frage betrifft die Kursgebühren > selber. Wir möchten Mitglieder einen Rabatt auf > die Kursgebühr geben, und dies nicht aus > Mitgliedsbeiträgen, sondern quasi durch eine > Mischkalkulation der Kursgebühren. (Es ist also > quasi kein Rabatt für die Mitglieder, sondern so, > dass die Nicht-Mitglieder einen Aufschlag zahlen. > In Summe holen wir so die Kosten für den Kurs über > Teilnehmerbeiträge rein). > 1. Dürfen wir unterschiedliche Kursgebühren für > Mitglieder und Nicht-Mitglieder festsetzen? So wie > beschrieben? > 2. Dürfen wir es einen "Rabatt für Mitglieder" > nennen oder wäre "Aufschlag für Nicht-Mitglieder" > angebracht? > 3. Gilt die Regelung, dass die Summe von - hm - > Vergünstigungen an Mitglieder 40€ im Jahr und den > Mitgliedsbeitrag nicht überschreiten darf? > (Handelt es sich hier also an Zuwendungen an die > Mitglieder oder nicht, z.B. weil wir kein Geld aus > dem ideellen Bereich herausnehmen?) > > Das war nun leider viel Text. Ich freue mich auf > Ihre Antwort. > Judith.
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