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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das kann auch ohne Auszahlung als Spende behandelt > werden. > Buchhalterisch ist da aber kein Unterschied: Es > wird also zunächst der Aufwand (Rechnung des > Beiratsmitglieds) gebucht und dann die Spende als > Ertrag. Weil kein Geld fließt, wird das über ein > Transfer- oder Personenkonto verrechnet. > Den Erlös aus den Leistungen an das Unternehmer > gar nicht erst zu buchen, wäre ein Verstoß gegen > das Saldierungsverbot.
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