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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn kein Arbeitsverhältnis besteht, wären im > Zweifel die Sportler für die Versteuerung > zuständig. Bis 256 Euro im Jahr sind solche > sonstigen Einkünfte aber steuerfrei.
www.vereinsknowhow.de
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