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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Thorsten schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebes Forum. > Folgende Frage: > Es geht um einen gemeinnützigen Karnevalsverein > und um das Thema "Aufmerksamkeit bei besonderen > Vereinsanlässen". Hier gilt ja pro Mitglied die > Jahresgrenze von 40€ > > Wenn der Verein seinen Ehrenmitgliedern Freikarten > zur Verfügung stellt, wäre das für mich erst > einmal eine solche Zuwendung. > Nun gibt es hier im Vereinsknow-How folgende > Zusatzeintrag: > > "Bei Vereinsausflügen gilt die Grenze 40 € dann > nicht, wenn es sich um "Zielveranstaltungen" > handelt, zum Beispiel wenn im Rahmen von > kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen am > Zielort des Ausflugs Veranstaltungen stattfinden, > die den eigentlichen Satzungzwecken entsprechen. > Dies kann die Teilnahme eines Gesangvereins an > einem Chortreffen oder eines Sportvereins an einem > Turnier sein. Für die an der Zielveranstaltung > mitwirkenden Mitglieder liegt für die vom Verein > getragenen Kosten grundsätzlich ohne Begrenzung > eine gemeinnützigkeitsunschädliche > Mittelverwendung vor." > > Wenn ich das jetzt auf den Karnevals-Verein > projeziere, wäre die Sitzung für mich eine > Zielveranstaltung. Denn dies Sitzung entspricht > dem Satzungszweck und stellt den steuerbefreiten > Zweckbetrieb dar. > > Wäre demnach die Freikarte hier keine Zuwendung > und es läge keine gemeinnützigkeitsunschädliche > Mittelverwendung vor? > > Danke für Eure Antwort.
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